Kassensicherungsverordnung

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ist eine Verordnung in Deutschland, die seit dem 1. Januar 2020 in Kraft ist und die Anforderungen an elektronische Registrierkassen und Kassensysteme verschärft. Ziel ist es, Steuerbetrug zu erschweren und die Einhaltung der Buchführungspflichten zu verbessern.

Die KassenSichV schreibt vor, dass Kassensysteme zertifiziert und mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen. Die TSE dient dazu, sämtliche Daten zu erfassen und manipulationssicher zu speichern. Darüber hinaus müssen Kassensysteme bestimmte Anforderungen an die Einzelaufzeichnung von Geschäftsvorfällen, an die Protokollierung von Änderungen sowie an die Aufbewahrung der Daten erfüllen.

Verstöße gegen die KassenSichV können zu hohen Geldbußen führen. Betreiber von Kassensystemen sollten daher sicherstellen, dass ihre Systeme den Anforderungen entsprechen und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Selbstverständlich erfüllen alle von uns vertriebenen Systeme die KassenSichV vollumfänglich.